Sie sind hier:
Verband der Ev. Tagesstätten als Arbeitgeber

Verband der Ev. Tagesstätten als Arbeitgeber

Der Verband der Evangelischen Tagesstätten für Kinder in Lippe mit Sitz in Oerlinghausen, ist mit 5 Einrichtungen ein freier Träger von Kindertageseinrichtungen in der Region.

In insgesamt 5 Einrichtungen bietet der KiTa Verband rund 320 Plätze für Säuglinge und Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt an.

Ihre Beneftis bei uns:

Betriebliche Altersvorsorge (KZVK)

Sie werden bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund zusätzlich rentenversichert. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, durch die sogenannte “Entgeltumwandlung” Ihre spätere Rente noch weiter zu erhöhen.

Bevorzugte Vergabe von Kita Plätzen

Sie haben Kinder im Kita Alter und möchten deren Betreuung sicherstellen? Wir vergeben an unsere Mitarbeiterkinder bevorzugt Plätze.

Corporate Benefits

Corporate Benefits ist ein Online-Vorteilsportal für Mitarbeitenden Angebote. Mehr als 800 namhafte Anbieter aus den Bereichen Mode, Kommunikation, Technik, Reisen, Veranstaltungen, …. bieten unseren Mitarbeitenden exklusive Rabatte, die in Onlineshops oder in Filialen direkt vor Ort genutzt werden können.

Familien-Freundlichkeit

Sie dürfen Ihre schulpflichtigen Kinder in den Ferien oder bei Betreuungsschwierigkeiten als Besucherkinder mit in ihre Einrichtung bringen.

Fort- und Weiterbildung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeiten an verschiedenen Fort- und Weiterbildungen sowie trägereigenen Arbeitskreisen teilzunehmen.

Jahres-Sonderzahlung

Mitarbeitende haben, je nach Beschäftigungszeitraum und -umfang, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Entsprechend der Entgeltgruppe beträgt diese 60, 80 oder 90 % des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts. Sie wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

Job Rad

Mitarbeitende können durch Arbeitgeberzuschuss und Entgeltumwandlung einen Teil ihres monatlichen Gehalts zur Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes verwenden.

Kinderzulage

Mitarbeitende erhalten für jedes Kind, für das sie persönlich Kindergeld nach dem Bundes­kindergeld­gesetz oder nach dem Einkommen­steuer­gesetz bekommen, eine monatliche Zulage in Höhe von 128,16 Euro. Bei Teilzeit­beschäftigten erfolgt die Auszahlung anteilig.